Stellungnahme des Schulleiters zur Beschulungsvereinbarung zwischen dem Kreis Altenkirchen, der Gemeinde Burbach als Schulträger und der Gemeinde Neunkirchen
Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Bereits für das laufende Schuljahr 2025/2026 hatte die Bezirksregierung Arnsberg entsprechend der gesetzlichen Vorgaben den Antrag auf Errichtung einer dritten 5. Klasse am Standort Neunkirchen nicht zugestimmt. Einzig die Tatsache, dass bereits alle Eltern, die ihre Kinder an der GMS Burbach-Neunkirchen angemeldet hatten, von der Schule eine Zusage erhalten haben und die Schule den vorhandenen Platz nachweisen konnte, hat für ein Einlenken und eine nachträglich letztmalige Zustimmung der Bezirksregierung gesorgt. Für das neue Schuljahr 2026/2027 wurde vorsorglich der Antrag des Schulträgers abgelehnt und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass die genehmigte Zweizügigkeit für Neunkirchen nun dauerhaft zu beachten ist. Dieses Vorgehen der Bezirksregierung entspricht eindeutig den gesetzlichen Vorgaben und den Bedingungen, die bei der Vereinbarung zwischen den Gemeinden Burbach und Neunkirchen zur Bildung des Teilstandortes Neunkirchen geführt haben.
Nach dem Ablehnungsbescheid hat zunächst die Schule selbst eine Petition gegen diese Ablehnung verfasst, mit dem Ziel, dauerhaft eine dritte Klasse in Neunkirchen einrichten zu können, wenn es denn die Anmeldezahlen unabhängig vom Wohnsitz entsprechend hergeben. Die Petition ist in dem Bewusstsein verfasst worden, dass es dazu eine gesetzliche Änderung oder eine Beschulungsvereinbarung mit dem Kreis Altenkirchen braucht, die durch die aktuelle Gesetzeslage zugelassen ist. Nach einem ersten Entwurf dieser Petition hatte Bürgermeister Marco Schwunk (Neunkirchen) dafür gesorgt, dass die Fraktionsvorsitzenden der im Gemeindeparlament vertretenen Parteien, der Lehrerrat und die Schulleitung zu einem Austausch diesbezüglich zusammenkamen. Die Politik und der Bürgermeister in Neunkirchen (Herr Schwunk) und auch die Politik und der Bürgermeister in Burbach (Herr Ewers und später auch Herr Becker) sagten ihre Unterstützung zu, wohlwissend, dass diese Unterstützung auch finanzielle Konsequenzen für Neunkirchen nach sich ziehen würde. Somit wurde aus der Petition der Schule schließlich eine gemeinsame Petition aller genannten Beteiligten. Eine Dynamik entstand, die sowohl bei der Bezirksregierung in Arnsberg als auch beim Kreis Altenkirchen aus unterschiedlichen Gründen auf Ablehnung stieß. Dass es doch noch zu der uns nun vorliegenden Beschulungsvereinbarung gekommen ist, ist dem Engagement vieler Menschen (auch aus Herdorf) zu verdanken, die sowohl im Vordergrund als auch im Hintergrund tätig geworden sind. Ihnen allen gilt unser herzliches Dankeschön für ihren Einsatz und für die uns damit entgegengebrachte Wertschätzung.
Es braucht nun insgesamt eine Mindestzahl von 136 Anmeldungen in Burbach und in Neunkirchen (5 Klassen a 27 Kinder gleich 135 Kinder), damit eine dritte Klasse in Neunkirchen eingerichtet werden kann. Außerdem muss die Gemeinde Neunkirchen jetzt dauerhaft die räumlichen Voraussetzungen erfüllen und Altenkirchen die Fahrtkosten derjenigen bezahlen, die aus Herdorf und Umgebung den Standort der Schule in Neunkirchen besuchen wollen. Dazu haben sich beide Seiten jeweils verpflichtet und dafür sind wir als Schule sehr dankbar.
Die Schule mit ihren beiden Teilstandorten kann sich nun genauso planungssicher weiter entwickeln, wie die sehr gute interkommunale Zusammenarbeit zwischen Neunkirchen und Burbach.
Fazit: Solche Beschulungsvereinbarungen wären überflüssig, wenn die Bundesbildungsministerkonferenz eine gesetzliche Regelung für alle Bundesländer und damit für alle Schulen in Grenzregionen schaffen würde. Die Bundesländer Schleswig Hollstein und Hamburg haben bereits seit 2017 eine solche gesetzliche Regelung, die zum Vorbild genommen werden könnte. Es wäre ein Stück „Bürokratieabbau“, die allen zugutekäme.
gez. Jürgen Weber
